Seitenbereiche
Inhalt

Planen Sie einen Grundstücksverkauf?

Illustration

Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 die Regelung zur Bemessung der Grunderwerbsteuer aufgehoben. Der Regierung wurde eine Frist zur Reparatur bis Ende Mai 2014 eingeräumt. Am 20.05.2014 wurde daher eine Neuregelung beschlossen.

Unterschied zwischen neuer und alter Regelung

Es wird nun lediglich danach unterschieden, ob der Erwerb innerhalb der Familie erfolgt oder außerhalb. Nach der alten Regelung war ausschlaggebend, ob die Übertragung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.

Innerhalb der Familie

Alle Übertragungen innerhalb der Familie werden begünstigt besteuert – egal, ob entgeltlich oder unentgeltlich. Die Bemessungsgrundlage ist der dreifache Einheitswert (maximal jedoch 30 % des gemeinen Wertes) – Ausnahme: Land- und Forstwirtschaft.

Der Steuersatz beträgt 2 %.

Außerhalb der Familie

Als Bemessungsgrundlage dient künftig der Kaufpreis bzw. bei unentgeltlichen Übertragungen der gemeine Wert (ausgenommen bestimmte Anteilsübertragungen von Gesellschaften).

Tipp: Planen Sie eine Liegenschaft zu verschenken oder zu verkaufen? Dann vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. Wir finden die ideale Lösung für Sie!

Stand: 27. Mai 2014

Bild: schibilla - Fotolia.comSTEUERTERMINE



Archiv durchsuchen

Themen



Ihr Gerät unterstützt leider keine Dateiuploads. Um das Formular ausfüllen zu können, wechseln Sie bitte auf ein Desktop-Gerät.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

form_error_msg_button
Ich möchte folgende Newsletter abonnieren

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.