Schenken von Immobilien

Heftig diskutiert wurde in den letzten Wochen die Erneuerung der Grundbucheintragungsgebühr. Bislang war die Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Übertragungen der dreifache Einheitswert.
Keine Änderung bei Schenkungen innerhalb der Familie
Bei unentgeltlichen Erwerben (Schenkungen, Erben) innerhalb der Familie bleibt weiterhin der dreifache Einheitswert die Bemessungsgrundlage.
Prüfung Grunderwerbsteuer
Derzeit liegt auch die Grunderwerbsteuer dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vor. Auch hier könnten zukünftig Änderungen auf uns zukommen.
Stand: 07. November 2012
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema

Welche steuerlichen Änderungen soll das Budgetbegleitgesetz 2025 bringen?
Umfangreiche Änderungen insbesondere in der Grunderwerbsteuer.

Gesonderter Ausweis der Instandhaltungsrücklage spart Immobilienertragsteuer
Wann ist eine mitübertragene Instandhaltungsrücklage nicht Teil des Kaufpreises?

Grundbuchseintragungsgebühr: Befreiung bei dringendem Wohnbedürfnis möglich
Bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000,00 kann temporär unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung in Anspruch genommen werden.