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Bundesabgabenordnung: News zum Thema

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Was wurde durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 geändert?

- Steuernews für Klienten

Im Folgenden ein grober Überblick über einige aus steuerlicher Sicht ausgewählte betroffene Rechtsbereiche.

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Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?

- Steuernews für Gastronomen

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

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Wie lang muss ich Belege der Ordination aufbewahren?

- Steuernews für Ärzte

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

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Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

- Steuernews für Gastronomen

Neben der 7-Jahres-Frist sind auch weitere Bestimmungen zu beachten.

Finanzamt

Was ist ein Auskunftsbescheid?

- Steuernews für Klienten

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Auskunftsbescheid beantragt werden?

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Platz schaffen im Regal: Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

- Steuernews für Klienten

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

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Registrierkasse: Jahresabschluss und Datensicherung nicht vergessen!

- Steuernews für Gastronomen

Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstände des Umsatzzählers der Registrierkasse zu ermitteln (Monatszähler) und als Barumsatz mit Betrag Null (0) zu speichern.

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Wie lang muss ich Belege aufbewahren?

- Steuernews für Gastronomen

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

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Wie kann ich meine Abgaben entrichten?

- Steuernews für Klienten

So sind z. B. Zahlungen mit Scheck möglich, eine Hingabe von Wechsel jedoch explizit nicht.

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Muss eine Schätzung der Finanz begründet sein?

- Steuernews für Klienten

Die Behörde führte bei einem Taxiunternehmer eine Außenprüfung durch.

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Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

- Steuernews für Klienten

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

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