Familienbeihilfe: Wie wurde die Zuverdienstgrenze für Studierende erhöht?
Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend in Kraft tritt und die Zuverdienstgrenze für Studierende von € 10.000,00 auf € 15.000,00 anhebt.
Studierende dürfen also nun ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, ab dem 1. Jänner 2020 pro Jahr € 15.000,00 verdienen, ohne eine etwaig zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.
Für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant:
Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge.
Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und jenes Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bleiben außer Betracht.
Für die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist eine „Jahresdurchrechnung“ relevant. Das heißt, es gibt keine monatliche Betrachtungsweise.
Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von € 15.000,00 überschritten hat, zurückzuzahlen.
Stand: 27. Oktober 2020
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema
Geld: Geld sparen bei der Führerscheinausbildung B
Sobald in der Familie klar ist, welches Leistungspaket am besten passt, kann ein Vergleich der Leistungsangebote helfen, das optimale Produkt zu finden und Geld zu sparen.
Was versteht man unter familienhafter Mitarbeit?
Was muss bei der Beschäftigung von Familienangehörigen beachtet werden?
Familienbeihilfe: Wie viel können Studierende dazuverdienen?
Die Grenze soll 2024 valorisiert werden.