Keine Zahlungsanweisung mehr vom Finanzamt

Ab April kommt es zu Änderungen bei Zahlungen an das Finanzamt:
- Es werden keine schriftlichen Zahlungsanweisungen mehr per Post verschickt.
- Überweisungen an das Finanzamt sollen künftig als „Finanzamtszahlung“ im Onlinebanking oder
- als „eps-Überweisungen“ in FinanzOnline erfolgen.
Buchungsmitteilungen
Wenn Sie über FinanzOnline der elektronischen Zustellung zugestimmt haben, sind die Vierteljahresbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen nur mehr in der DataBox von FinanzOnline ersichtlich.
Zahlungsanweisungen
In FinanzOnline wird automatisch für jeden Steuerzahler die Auswahlmöglichkeit „Verzicht auf Zusendung von Zahlungsanweisungen“ auf „opt out“ umgestellt. Das heißt, der Steuerzahler verzichtet automatisch auf die Zusendung einer Zahlungsanweisung per Post und erhält sie nur mehr in elektronischer Form (gültig ab 1. April).
Hinweis: Falls Sie weiterhin Ihre Zahlungsanweisungen wie bisher erhalten möchten, können Sie beim zuständigen Finanzamt oder über FinanzOnline diesen Verzicht widerrufen.
Stand: 25. Februar 2016
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema

Arbeitnehmerveranlagung 2024: die wichtigsten Tipps
Mit welchen Tipps Sie sich Steuern vom Finanzamt zurückholen können.

Besondere Fristen für Unternehmer im Februar
Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich.

Praxistipp: Lohnsteuerauskunft
Verpflichtende Auskunftspflicht des Finanzamts bei Lohnsteuerfragen.