KMU-Investitionszuwachsprämie

Achtung: Hier wurden die Richtlinien hinsichtlich Förderungsnehmer geändert! Nähere Informationen finden Sie in der nächsten News-Ausgabe (Mai 2017) bzw. wenden Sie sich bitte diesbezüglich direkt an uns. Stand: 06.04.2017
Seit 9.1.2017 kann die KMU-Investitionszuwachsprämie beantragt werden. Anträge können bis 31.12.2018 eingereicht werden. Innerhalb dieses Zeitraums wird auch hier gefördert, solange Fördermittel vorhanden sind. Im Folgenden sind die Eckdaten des Entwurfs der Förderrichtlinien dargestellt.
Förderungsnehmer
Förderungswürdig sind grundsätzlich gewerbliche Unternehmer mit einer Betriebsstätte in Österreich mit bis zu 250 Mitarbeitern. Das Unternehmen muss drei Jahresabschlüsse über zwölf Monate umfassende Wirtschaftsjahre vorlegen können und Mitglied der Wirtschaftskammer oder der Kammer der Architekten sein.
Förderbare Projekte
Ein Investitionszuwachs ist eine Investition, die über den durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre liegt. Damit eine Förderung in Frage kommt, muss bei Kleinst- und Kleinunternehmen der Investitionszuwachs mindestens € 50.000,00 betragen, bei mittleren Unternehmen wenigstens € 100.000,00. Außerdem müssen die Investitionen in materielles, aktivierungspflichtiges, abnutzbares Anlagevermögen in einer österreichischen Betriebsstätte getätigt werden. Nicht gefördert werden unter anderem Projekte, bei denen die förderbaren Kosten € 5 Mio. übersteigen, leasingfinanzierte und gebrauchte Wirtschaftsgüter, immaterielle Investitionen, Grundstücke und Fahrzeuge (Pkw, Lkw), hingegen schon innerbetriebliche Transportgeräte (z. B. Stapler) und Nichttransportfahrzeuge (z. B. Bagger).
Höhe der Förderung
Wird ein Kleinst- oder Kleinunternehmer gefördert, beträgt der Zuschuss bis zu 15 % des Investitionszuwachses von € 50.000,00 (Minimum für Antragsvoraussetzung) bis € 450.000,00. Für mittlere Unternehmen ist ein Zuschuss bis 10 % des Investitionszuwachses von € 100.000,00 bis € 750.000,00 vorgesehen.
Förderungsantrag
Der Antrag ist vor Beginn des förderwürdigen Projekts unter https://foerdermanager.aws.at einzubringen. Die Förderung wird dann von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) oder für Tourismus- und Freizeitbetriebe von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) bearbeitet und ausbezahlt. Weiterführende Informationen finden Sie auf www.aws.at.
Stand: 26. März 2018
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema

Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20% bzw. 22% geplant
Die Bundesregierung hat Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen.

Investitionsfreibetrag rechtzeitig nutzen
Steuersenkung durch Vorziehung künftiger Investitionen.

Öko-Zuschlag für bestimmte Gebäudeinvestitionen läuft aus
Bei Gebäuden, soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein Öko-Zuschlag für bestimmte Aufwendungen bzw. Investitionen steuerlich geltend gemacht werden.