Banken müssen ausländische Kontoinhaber melden

Im Zuge der Steuerreform wurde auch ein Gesetz erlassen, das den Austausch von Finanzinformationen mit den Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union regelt. Hier wurde damit eine EU-Richtlinie bzw. ein bereits bestehendes Regierungsübereinkommen umgesetzt.
Die österreichischen Kreditinstitute müssen die Daten für diesen Informationsaustausch liefern. Deshalb müssen die Banken jedes Konto einer natürlichen oder juristischen Person melden, wenn diese Personen aus einem EU-Staat oder einem anderen Vertragsstaat stammt.
Neben bestimmten Daten zum Kontoinhaber sind auch einige Kontodaten zu melden. Das österreichische Bundesministerium für Finanzen leitet diese Daten einmal jährlich an den Herkunftsstaat des Kontoinhabers weiter.
Stand: 27. Jänner 2016
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema

Welche Kontodaten kann die Finanzverwaltung einsehen?
Einsichtnahme in Kontostände und Bankbewegungen bedarf einer richterlichen Genehmigung.

Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten
Erklärungspflicht ausländischer Kapitalerträge in Österreich.

Tipps für Ihr Gespräch mit der Bank
Eine Bank ist ein gewinnorientiertes Unternehmen, das Dienstleistungen verrichtet und Gelder verwahrt. Die Bank ist für Ihr Unternehmen der Lieferant für die Ware „Geld“.