Welche Zinsen gelten bei Finanz und Sozialversicherung?

Wie bereits berichtet, ist die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.
Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
Aufgrund einer weiteren Erhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 2.11.2022 nun neu im Bereich der Finanz folgende Zinssätze:
Basiszinssatz | 1,38 % |
Stundungszinsen | 3,38 % |
Aussetzungszinsen | 3,38 % |
Anspruchszinsen | 3,38 % |
Beschwerdezinsen | 3,38 % |
Umsatzsteuerzinsen | 3,38 % |
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge des ASVG gilt ab 1.10.2022 bis 31.12.2022 ein Verzugszinssatz von 3,38 %.
Stand: 28. November 2022
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema

Neuerliche Zinserhöhung bei der Finanz
EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen.

Was bringt der Gesundheitsbonus der Sozialversicherung der Selbständigen?
Vorsorgeuntersuchungen helfen nicht nur bei der Früherkennung von Krankheiten

Sozialversicherungswerte 2023 (voraussichtlich)
Jährliches Update von wichtigen Werten