Seitenbereiche
Inhalt

Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2023 – Neue Sachbezugswerte ab 2024

Häuser

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert gemäß Richtwertgesetzes bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen.

Dieser Richtwert wurde nun per 1.4.2023 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2024 maßgeblich:

Bundesland Richtwert pro m² Wohnflächenausmaß

Neu ab 1.4.2023
Für Sachbezugswerte ab 2024

gültig vom 1.4.2022 bis zum 31.3.2023
Für Sachbezugswerte 2023

Burgenland € 6,09 € 5,61
Kärnten € 7,81 € 7,20
Niederösterreich € 6,85 € 6,31
Oberösterreich € 7,23 € 6,66
Salzburg € 9,22 € 8,50
Steiermark € 9,21 € 8,49
Tirol € 8,14 € 7,50
Vorarlberg € 10,25 € 9,44
Wien € 6,67 € 6,15

Dieser Wert kann in bestimmten Fällen durch Abschläge vermindert werden. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern den Sachbezugswert. Weitere Bestimmungen zur Berechnung des Sachbezugswertes – insbesondere bei gemieteten Wohnungen – sind zu beachten.

Stand: 26. April 2023

Bild: Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com



Archiv durchsuchen

Themen



Ihr Gerät unterstützt leider keine Dateiuploads. Um das Formular ausfüllen zu können, wechseln Sie bitte auf ein Desktop-Gerät.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

form_error_msg_button
Ich möchte folgende Newsletter abonnieren

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.