Können Aufzahlungen für Sonderklasse im Krankenhaus als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein?
Üblicherweise sind Aufzahlungen eines Patienten für die Sonderklasse im Krankenhaus keine außergewöhnliche Belastung. In einer aktuellen Wartung der Lohnsteuerrichtlinien ist nun aber laut Rechtsansicht des Finanzministeriums die Aufzahlung für die Sonderklasse dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn triftige medizinische Gründe vorliegen. Der triftige Grund muss durch die Ärztin oder durch den Arzt bestätigt werden.
Stand: 25. Februar 2020
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema
Können Aufzahlungen für die Sonderklasse bei Krankenhausaufenthalten außergewöhnliche Belastungen sein?
Die aktuelle Wartung der Lohnsteuerrichtlinien bringt Ergänzungen zur Rechtsmeinung der Finanz
Können die Kosten eines operativen Eingriffs in einer Privatklinik eine außergewöhnliche Belastung sein?
Neues Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs
Bis zu welcher Höhe können Begräbniskosten außergewöhnliche Belastungen sein?
Neuer Höchstbetrag in den Lohnsteuerrichtlinien