VERSICHERUNG: Indexanpassung sinnvoll

Mit einer Wert- oder Indexanpassung sind die meisten Versicherungspolizzen ausgestattet. Diese erhöht jährlich neben den Prämien gleichzeitig auch die Versicherungssumme. Im Hinblick auf Geldentwertung oder Kostensteigerungen ist das für Versicherte wesentlich. Das Ausmaß der Erhöhung richtet sich nach Indizes der verschiedenen Versicherungssparten.
Besonders bei langfristigen Verträgen ist diese Anpassung wichtig. Haben Sie beispielsweise vor 20 Jahren eine Sachversicherung abgeschlossen, kann es bei einem heute auftretenden Schadensfall zur Unterversicherung kommen, wurde keine Indexanpassung durchgeführt. Der Grund: Einerseits hatte damals dieselbe Geldsumme einen größeren Wert und andererseits stiegen zum Beispiel im Segment Baukosten die Preise. Selbiges gilt für Personenversicherungen wie Privatpensionen und eine ganze Reihe weiterer Versicherungsprodukte.
Indexeinschluss und -ausschluss
Üblicherweise ist bei Versicherungsabschluss die Indexanpassung inkludiert. Möchten Sie dies nicht, können Sie relativ einfach durch eine schriftliche Mitteilung einen Indexausschluss veranlassen. Der spätere Einschluss ist in den meisten Fällen jederzeit möglich.
Ein Blick auf die diesbezüglichen Vereinbarungen lohnt sich allemal, denn es kann neben einer Unterversicherung ebenso zu einer Überversicherung kommen. Dies geschieht, wenn der Prozentsatz der Erhöhung über der Inflationsrate liegt. Daher macht manchmal ein kurzzeitiger Indexausschluss durchaus Sinn! Ebenso im Hinblick auf gewährte Rabatte: Diese werden versteckt, aber stetig, reduziert. Denn die Indexanpassung erfolgt ohne Rabatte, also Brutto für Netto. Alle fünf bis zehn Jahren sollten Sie deshalb einmal bei Ihrem Betreuer nachfragen, ob Ihre Verträge noch zeit- bzw. marktkonform sind.
Stand: 16. November 2012
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Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
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