Seitenbereiche
Inhalt

Steuern: Gilt ein für das Homeoffice zur Verfügung gestellter Internetanschluss als Sachbezug?

Illustration

Die Arbeitsleistung im Homeoffice erfordert in erster Linie einen geeigneten Internetanschluss. Ist der Arbeitnehmer nicht ausreichend ausgestattet, weil etwa Bandbreite oder Downloadvolumina fehlen, kann das für alle Beteiligten zum Problem werden. Möchte der Arbeitgeber unterstützen, indem er dem Arbeitnehmer einen Internetanschluss zur Verfügung stellt, den dieser fallweise auch privat nutzen kann, stellt sich allerdings die Frage nach einem möglicherweise lohnsteuerpflichtigen Sachbezug. Dabei lassen sich im Wesentlichen drei Fallkonstellationen unterscheiden.

Mobiler Internetanschluss

Wird einem Arbeitnehmer, der überwiegend im Homeoffice tätig ist, auf Kosten des Arbeitgebers ein mobiler Internetanschluss (z. B. über einen mobilen Router) zur Verfügung gestellt, dann müssen die laufenden Kosten auch bei fallweise privater Nutzung nicht als lohnsteuerpflichtiger Sachbezug angesetzt werden.

Stationärer Internetanschluss

Anderes gilt, wenn bauliche Maßnahmen (z. B. Anschluss an ein Leitungssystem) notwendig sind, um den Internetanschluss in der Wohnung des Arbeitnehmers einzurichten, oder wenn der Arbeitgeber die laufenden Kosten eines zur Verfügung gestellten Internetanschlusses über ein stationäres Modem übernimmt. Da in diesen Fällen die berufliche Nutzung nicht von der privaten Nutzung in der Wohnung des Arbeitnehmers abgegrenzt werden kann, sind die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten der Einrichtung und des Betriebs als steuerpflichtiger Sachbezug anzusetzen.

Vorhandener Internetanschluss

Ein Sachbezug ist auch dann anzusetzen, wenn ein bestehender Internetanschluss nachträglich auf den Arbeitgeber umgemeldet wird oder der Arbeitgeber die laufenden Kosten eines bereits vorhandenen Internetanschlusses ersetzt. Im Falle eines Kostenersatzes durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer die anteilig auf die berufliche Nutzung entfallenden Kosten des Internetanschlusses allerdings als Werbungskosten geltend machen.

Stand: 24. Februar 2021

Bild: Seventyfour - Fotolia.com



Mehr zum Thema

Homeoffice Steuern Sachbezug

Archiv durchsuchen

Themen



Ihr Gerät unterstützt leider keine Dateiuploads. Um das Formular ausfüllen zu können, wechseln Sie bitte auf ein Desktop-Gerät.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

form_error_msg_button
Ich möchte folgende Newsletter abonnieren

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.