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Was ist bis zum 30.9.2019 von Unternehmern insbesondere zu beachten?

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Vorsteuerrückerstattung aus EU-Ländern

Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.

Jahresabschluss

Kapitalgesellschaften (und GmbH & Co KGs) müssen spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist daher der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.

ESt- und KSt-Vorauszahlungen herabsetzen

Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden. Dies sollte insbesondere geprüft werden, falls der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als der des Vorjahres.

Anspruchsverzinsung

Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2018 zu laufen. Wenn eine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernachzahlung droht, kann eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen. Aus der Überweisung muss hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2018 handelt. Höhe der Anspruchszinsen derzeit: 1,38 % p.a.

Zinsen bis € 50,00 werden aber nicht festgesetzt. Daraus ergeben sich folgende Beispiele:

Höhe der Nachforderung (in €) Letzter Termin der Zahlungsfrist, um Zinsenanfall zu vermeiden
5.000,00 19.6.2020
10.000,00 10.2.2020
15.000,00 27.12.2019
20.000,00 6.12.2019
30.000,00 14.11.2019
40.000,00 31.10.2019
50.000,00 25.10.2019
75.000,00 18.10.2019
100.000,00 14.10.2019

Zu beachten ist, dass bei Überweisungen der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Finanzamts als Entrichtungstag gilt.

Stand: 27. August 2019

Bild: Zerbor - stock.adobe.com



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