ASVG-Werte 2019 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020
ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
€ 446,81 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 670,22 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 174,00 |
monatlich | € 5.220,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 10.440,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.090,00 |
Unfallversicherungsbeitrag 2019
Laut Ministerialentwurf des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes soll per 1.1.2019 der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 % auf 1,2 % gesenkt werden. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 29. Oktober 2018
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema

Versicherung: Welche Versicherung für den Urlaub in den Bergen?
Der wachsende Trend zu Freizeitaktivitäten in den Bergen führt dazu, dass es zu mehr Gedränge auf Pisten sowie Wanderrouten kommt und damit auch zu mehr Unfällen in der Freizeit.

Werte für 2024
Jährliches Update von wichtigen Werten.

Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024
Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG.