Seitenbereiche
Inhalt

Wann sind Trinkgelder für Ihr Personal steuerfrei?

Illustration

Trinkgelder sind gesetzlich von der Einkommensteuer befreit, wenn man, also i.d.R. der Leistungsempfänger (Kunde, Restaurant-, Hotelgast,…) für eine Arbeitsleistung freiwillig ein ortsübliches Trinkgeld gibt.

Damit auch tatsächlich steuerfreies Trinkgeld vorliegt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Freiwilligkeit
  • Ortsüblichkeit
  • von dritter Seite

Freiwilligkeit liegt nur vor, wenn der Dritte, also i.d.R. der Kunde oder Gast, die Höhe des Trinkgeldes selbst festlegt. Legt hingegen der Arbeitgeber des Beschenkten, insbesondere mittels ausgestellter Rechnung, die Höhe des Trinkgeldes fest, so fehlt die nötige Freiwilligkeit und kann damit nicht steuerfrei sein.

Ortsüblich ist ein Trinkgeld, wenn man es im täglichen Leben gewohnt ist, dem Dienstleister ein Trinkgeld zu geben (z. B. Friseur, Personal im Hotel- und Gastgewerbe, in Heilbädern oder Kuranstalten, Taxilenker, Kosmetiker, Masseur, aber auch Busfahrer, Gas- oder Wassermonteur usw.) und die Höhe nach allgemeiner Lebenserfahrung angemessen ist. Hier zählt die Höhe des dem Einzelnen gegebenen Trinkgeldes.

Von dritter Seite heißt, dass das Trinkgeld zwar im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erfolgt, es letztlich aber „außerhalb“ dessen stehen muss.

Garantiertes Trinkgeld bzw. garantierte Trinkgeldhöhen seitens des Arbeitgebers sind daher nicht steuerbefreit.

TIPP: Wichtig ist überdies, dass es dem Arbeitnehmer nicht auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen verboten ist, Trinkgelder direkt anzunehmen.

Stand: 27. Februar 2017

Bild: Fresh Photodesign - Fotolia.com



Mehr zum Thema

Trinkgeld Steuerfrei

Archiv durchsuchen

Themen



Ihr Gerät unterstützt leider keine Dateiuploads. Um das Formular ausfüllen zu können, wechseln Sie bitte auf ein Desktop-Gerät.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

form_error_msg_button
Ich möchte folgende Newsletter abonnieren

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.