Welche Änderungen gibt es bei Stipendien?

Das Abgabenänderungsgesetz 2016 brachte mit Anfang des Jahres Neuerungen zum komplexen Thema der Besteuerung von Stipendien.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes sind Stipendien, die während eines Dienstverhältnisses zu einer Universität gewährt werden, steuerpflichtig. Außerhalb eines Dienstverhältnisses sah der VwGH bisher ein Dissertationsstipendium aber als nicht steuerbar an.
Aus Sicht des Gesetzgebers führte dies sachlich zu nicht gerechtfertigten Verzerrungen und daher machte er durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes bestimmte Stipendien steuerpflichtig.
Welche Stipendien sind von der Änderung betroffen?
Ein Stipendium im Sinne der neuen Bestimmung ist als eine finanzielle Unterstützung anzusehen, die an eine Person deshalb gegeben wird, damit sie sich einer freiberuflichen Tätigkeit (wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erziehend) widmen kann.
Das Stipendium
- muss einen wirtschaftlichen Einkommensersatz darstellen. Das ist jedenfalls nicht gegeben, wenn das Stipendium jährlich nicht höher ist als die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter
- darf keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellen
Die neue Bestimmung bezieht sich auf freiberufliche Tätigkeiten (vor allem wissenschaftliche). Dies betrifft unter anderem Dissertationsstipendien, Habilitationsstipendien, Forschungsstipendien für Wissenschaftler.
Was ist nicht umfasst?
Nicht umfasst von der neuen Regelung sind nach den erläuternden Bemerkungen:
- Preise, insbesondere für wissenschaftliche Arbeiten. Sie dienen der Würdigung des Empfängers oder seiner Leistung und stellen keinen Einkommensersatz dar. Dies gilt auch für Leistungsstipendien.
- Einmalige Zuwendungen in Form von „Stipendien“, die außerhalb einer bestehenden Einkunftsquelle geleistet werden und lediglich Kosten abgelten, aber keinen Einkommensersatz darstellen (z. B. die Abgeltung von Aufwendungen für Fachliteratur, Materialien, Reisen etc.).
Auch bleiben z. B. die Befreiungen für Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz und dem Schülerbeihilfegesetz sowie die Befreiungen nach dem Kunstförderungsgesetz davon unberührt.
Steuerbefreiung
Die neue Regelung wurde auch ergänzt um eine explizite Befreiung von Stipendien
- die Wissenschaft und Forschung im Inland fördern,
- wenn diese keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind und
- für den Stipendienbezieher keine Steuererklärungspflicht vorliegt.
Die neue Steuerbefreiung hat im Wesentlichen Auswirkung auf die Sozialversicherungspflicht dieser Stipendien.
Stand: 29. Mai 2017
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding und Pichl bei Wels sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!
Weitere Artikel zu diesem Thema

Ist die Kleinunternehmerbefreiung bei Vermietungen inländischer Immobilien aus dem Ausland anwendbar?
Verfügen im Ausland ansässige Personen in Österreich über Immobilien, so stellt sich häufig die Frage, ob die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung in Anspruch genommen werden kann.

Coronavirus: Was bringt der neue Fixkostenzuschuss 800.000?
Die wesentlichen Eckpunkte dieser Förderrichtlinie haben wir für Sie zusammengefasst.

Wie ist der Einfuhr-Versandhandel ab Juli geregelt?
Bereits mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 wurden einige Bestimmungen des grenzüberschreitenden Versandhandels geändert, welche nun mit 1. Juli 2021 in Kraft treten sollen.