Sachbezüge: Wohnraum ab 1.1.2015

Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für Wohnraum angehoben. Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder billiger eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich am Richtwertgesetz, das einen monatlichen Quadratmeterwert festlegt.
Die im Oktober gültigen Richtwerte gelten jeweils für das folgende Jahr. Heuer wurden bereits neue Richtwerte festgesetzt, daher sind folgende Werte für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2015 zu berücksichtigen:
Bundesland | Richtwert 2013 | Richtwert ab 1.1.2015 |
---|---|---|
Burgenland | € 4,70 | € 4,92 |
Kärnten | € 6,03 | € 6,31 |
Niederösterreich | € 5,29 | € 5,53 |
Oberösterreich | € 5,58 | € 5,84 |
Salzburg | € 7,12 | € 7,45 |
Steiermark | € 7,11 | € 7,44 |
Tirol | € 6,29 | € 6,58 |
Vorarlberg | € 7,92 | € 8,28 |
Wien | € 5,16 | € 5,39 |
Stand: 26. Mai 2014
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding und Pichl bei Wels sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!
Weitere Artikel zu diesem Thema

Gilt ein für das Homeoffice zur Verfügung gestellter Internetanschluss als Sachbezug?
Die Arbeitsleistung im Homeoffice erfordert in erster Linie einen geeigneten Internetanschluss.

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2021
Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses

Ist die Beförderung von Arbeitnehmern im Werkverkehr von der Lohnsteuer befreit?
Der Anspruch auf Pendlerpauschale durch den Dienstnehmer ist diesbezüglich keine Anwendungsvoraussetzung.