Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?

Studierende dürfen ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, pro Jahr € 15.000,00 verdienen, ohne eine etwaig zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.
Für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant: Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge.
Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und jenes Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bleiben unter anderem außer Betracht. Für die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist eine „Jahresdurchrechnung“ relevant, d. h. es gibt keine monatliche Betrachtungsweise.
Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von € 15.000,00 überschritten hat, zurückzuzahlen.
Stand: 27. Juni 2023
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema

Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit – künftig auch weiterhin möglich?
(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.

Familienbeihilfe: Wie viel können Studierende dazuverdienen?
Die Grenze liegt 2025 bei € 17.212,00.

Ferialarbeit im Betrieb
Was Unternehmen bei der Beschäftigung von Ferialarbeitnehmern zu beachten haben.