Wie sind Bezüge von Gesellschaftern-Geschäftsführern steuer- und sozialversicherungsrechtlich einzuordnen?
Gesellschafter-Geschäftsführer fallen in der Regel mit ihren Einkünften steuerlich entweder unter die Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, sozialversicherungsrechtlich entweder unter die ASVG- oder GSVG Versicherung. Ganz wesentlich ist dies vom Beteiligungsausmaß abhängig, wobei für Steuerzwecke und Sozialversicherungsrecht unterschiedliche Grenzen gelten.
Bei einer Beteiligung von mehr als 25 % handelt es sich steuerlich um eine „wesentliche Beteiligung“. Die Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers sind dann bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit zu erfassen. Liegt das Beteiligungsausmaß bei höchstens 25 %, so zählen die Einkünfte aus der Geschäftsführertätigkeit des Geschäftsführers in aller Regel zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Grundsätzlich gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsrechtlich Folgendes:
Lohnsteuerpflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer bis 25 % Beteiligung sind als Dienstnehmer nach dem ASVG pflichtversichert. Bei einem Dienstverhältnis mit Beteiligung über 25 % bis unter 50 % besteht je nach Gestaltung des Dienstvertrags eine Pflichtversicherung nach dem ASVG oder GSVG. Hier ist auch wesentlich, ob der Gesellschafter eine Sperrminorität besitzt. Ab 50 % Beteiligung besteht eine Pflichtversicherung nach GSVG.
Neben diesen grundsätzlichen Aussagen gibt es eine Reihe von Sonderfällen. Auch ist auf die Besteuerung und die anfallenden Sozialversicherungsabgaben bei Ausschüttungen zu achten. Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche optimale Gestaltung von Bezügen von Gesellschafter-Geschäftsführern erfordert daher jedenfalls eine individuelle Beratung.
Stand: 25. Juni 2019
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema
Wann kann die Gastgewerbepauschalierung in Anspruch genommen werden?
Die Nutzung der Gastgewerbepauschalierung kann steuerliche Vorteile bringen. Vorab müssen die Voraussetzungen geklärt sein.
Wie hoch sind die Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld in 2024?
Beachtung der unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldvarianten.
Mehr Transparenz für die Finanz bei Inseraten auf Onlineplattformen
Welche Transaktionen auf Onlineplattformen werden an die Finanz gemeldet?