Investitionsprämie: Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) informiert über eine Erleichterung bei der Investitionsprämie.
Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll lt. einem Ministerratsbeschluss von derzeit spätestens 28.2.2021 auf den 31.5.2021 verlängert werden.
Anträge auf Investitionsprämie müssen allerdings weiterhin unverändert bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden.
Hinweis
Diese Information ist auf dem Stand 26.1.2021. Die Änderung der Förderrichtlinie bleibt abzuwarten. Weitere Informationen finden Sie unter www.aws.at.
Stand: 27. Januar 2021
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema
Investitionsrechnung: Wo lohnt es sich zu investieren?
Unterschiedliche Berechnungsmethoden können zur Entscheidungsunterstützung herangezogen werden.
Steuern: Welche steuerlichen Maßnahmen gibt es für Betroffene von Katastrophenschäden?
Das BMF weist in einer eigenen Information auf steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den Hochwasserkatastrophen der vergangenen Monate hin.
Investitionen in den Gastro- oder Hotelbetrieb: Wann ist der richtige Zeitpunkt aus steuerlicher Sicht?
Es gilt, unterschiedlichste steuerliche Bestimmungen zu beachten.