Ab wann gilt die Änderung der Kündigungsfristen für Arbeiter und freie Dienstnehmer?
Wie in unserer News-Ausgabe vom Oktober 2020 berichtet, sollen die Kündigungsfristen von Arbeitern und freien Dienstnehmern an jene der Angestellten angeglichen werden. Das Datum des Inkrafttretens dieser Gesetzesänderung wurde ursprünglich mit 1. Jänner 2021 festgelegt und beschlossen.
Aufgrund der COVID-19-Krisensituation hat der Nationalrat beschlossen das Wirksamwerden dieser bereits getroffenen gesetzlichen Maßnahme zu verschieben. Die Gesetzesänderung soll erst mit 1. Juli 2021 in Kraft treten und auf Kündigungen Anwendung finden, die nach dem 30. Juni 2021 ausgesprochen werden.Stand: 24. November 2020
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema
Können befristete Arbeitsverhältnisse gekündigt werden?
Hier sind Einschränkungen im Vergleich zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen zu beachten
Was ist der aktuelle Stand bei den neuen Kündigungsfristen für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe?
Rechtsunsicherheit im Hotel- und Gastgewerbe bei Kündigungen
Was ist bei Anwendung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells für Abgabenschuldigkeiten bis 30.8.2022 zu beachten?
Für die Phase 2 gelten folgende sechs Punkte