Rechnet sich meine Investition?

Sehr teure Investitionen können die zukünftige Lage des Unternehmens wesentlich beeinflussen. Hohe finanzielle Mittel sind danach meist längerfristig gebunden. Wenn es zu Umsatzeinbrüchen kommt, können unter Umständen Liquiditätsengpässe entstehen.
Investitionsrechnung
Die Investitionsrechnung stellt eine rationale Entscheidungshilfe dar. Durch das Sammeln der Daten, die für die Berechnung nötig sind, muss man sich ausführlich mit den verschiedenen Entscheidungsszenarien befassen. Dies alleine kann schon die Sicherheit erhöhen, dass die richtige Entscheidung getroffen wurde.
Bei den Investitionsrechnungen wird unterschieden in statische und dynamische Methoden. Zu den statischen gehören die Kostenvergleichs-, die Gewinnvergleichs-, die Rentabilitätsvergleichs- und die statische Amortisationsrechnung. Bei den statischen Rechnungen wird immer nur eine Periode zur Berechnung herangezogen, daher ist die Aussagekraft der Methode eher kritisch.
Die dynamischen Investitionsrechnungen rechnen mit ein, dass die Ein- und Auszahlungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen und beziehen sich auf den gesamten Nutzungszeitraum. Die Beschaffung der Daten ist zwar schwieriger, die Ergebnisse sind aber aussagekräftiger. Zu den dynamischen Methoden gehören die Kapitalwert-, die interne Zinsfuß- und die Annuitätenmethode.
Stand: 27. Juli 2018
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
Weitere Artikel zu diesem Thema

Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20% bzw. 22% geplant
Die Bundesregierung hat Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen.

Investitionsfreibetrag rechtzeitig nutzen
Steuersenkung durch Vorziehung künftiger Investitionen.

Öko-Zuschlag für bestimmte Gebäudeinvestitionen läuft aus
Bei Gebäuden, soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein Öko-Zuschlag für bestimmte Aufwendungen bzw. Investitionen steuerlich geltend gemacht werden.