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Bemessungsgrundlage: News zum Thema

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Wie wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert?

- Steuernews für Gastronomen

Wie angekündigt, wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung vom Finanzminister geändert.

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Wie können Sie von der erhöhten Forschungsprämie profitieren?

- Steuernews für Klienten

Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder in einer inländischen Betriebsstätte erfolgen.

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Wird Schenken und Erben ab 1.1.2016 teurer?

- Steuernews für Klienten

Ob Immobilien innerhalb der Familie noch heuer verschenkt werden sollen, ist schwierig zu beantworten.

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Was ändert sich für Besitzer von Gebäuden?

- Steuernews für Klienten

Für Besitzer von Gebäuden wird es Änderungen bei der Grunderwerb- und Immobilienertragsteuer geben.

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Steuern sparen mit einer Investition

- Steuernews für Klienten

Ihrem Unternehmen bleibt heuer ein Gewinn?

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Neuregelung der Grunderwerbsteuer ab 1.1.2016

- Steuernews für Klienten

Künftig ist bei allen Übertragungen grundsätzlich der Wert der Gegenleistung mindestens der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage.

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Nichtraucherschutz-Prämie

- Steuernews für Klienten

Ab Mai 2018 müssen alle Gastronomiebetriebe rauchfrei sein.

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Sind Über- und Doppelzahlungen von Kunden umsatzsteuerpflichtig?

- Steuernews für Klienten

Im Rahmen einer Außenprüfung wurden Doppel- oder Überzahlungen von Kunden festgestellt, die nach zwölf Monaten über das "Ertragskonto 0 %" ausgebucht wurden.

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Wie wurde die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert?

- Steuernews für Klienten

Der Bundesminister für Finanzen hat die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert.

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Wie verändert sich ab 2019 der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag?

- Steuernews für Klienten

Die Bemessungsgrundlage des DZ ist die gleiche wie die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds.

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Voraussetzungen für das Vertreterpauschale für 2020 geändert

- Steuernews für Klienten

In einer Verordnung zum Einkommensteuergesetz ist festgehalten, dass Vertreter bei nicht selbständigen Einkünften 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch € 2.190,00 jährlich steuerlich geltend machen können.

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