Alte Pendlerrechner-Ausdrucke sind nur bis 31.12.2014 gültig!
Verbesserter Pendlerrechner ist online
Der verbesserte Pendlerrechner ist seit Ende Juni online: www.bmf.gv.at/pendlerrechner/
Das Pendlerpauschale muss mit dem Rechner ermittelt werden.
Errechnet der neue Pendlerrechner ein höheres Pauschale, darf der Ausdruck erneut abgegeben werden. Die Abgabefrist endet am 30.9.2014. Alle, die einen Ausdruck mit einem Abfragedatum vor dem 25.6.2014 vorgelegt haben, müssen eine neuerliche Abfrage durchführen, damit das Pendlerpauschale ab 1.1.2015 weiterhin berücksichtigt wird.
Aufrollung der Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2014 durch den Arbeitgeber: bis spätestens 31.10.2014
Arbeitgeber haftet bei offensichtlich falschen Angaben
Der Arbeitgeber haftet, wenn die Angaben des Arbeitnehmers offensichtlich falsch sind und das Pendlerpauschale trotzdem berücksichtigt wurde.
Folgende Angaben sollten überprüft werden | Beispiele für eine offensichtlich unrichtige Angabe |
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Der Tag, für den die Berechnung erfolgt, muss stimmen. | Die Berechnung wird für einen Sonntag gemacht, obwohl nur unter der Woche gearbeitet wird. |
Die Adresse des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitsstätte | Der Arbeitnehmer hat beim Pendlerrechner eine Adresse eingegeben, die nicht mit den Daten in der Lohnverrechnung übereinstimmt oder die Adresse der Arbeitsstätte stimmt nicht. |
Besitzt der Arbeitnehmer einen Firmenwagen? | Der Arbeitnehmer beantragt das Pauschale, obwohl er einen Firmenwagen benützt. |
Stand: 26. August 2014
Über uns
Unsere Kanzleien in Schärding, Pichl bei Wels und Grieskirchen sind in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Grenzüberschreitende Steuerberatung tätig.
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